Datenschutz und IT-Sicherheit

Bestellen Sie Ihren externen betrieblichen bzw.  behördlichen Datenschutz- oder IT-Sicherheitsbeauftragten sowie den Beauftragten für die Informationssicherheit.

Was können wir für Sie tun?

Wir bieten Ihnen umfassende, auf Ihre Anforderungen abgestimmte Lösungen in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit, NIS-2 Richtlinie, KI-Verordnung sowie Know-how Schutz an.

Datenschutzberatung

Wir analysieren für Sie, welche Änderungen des Datenschutzrechts für Ihr Unternehmen von Bedeutung sind und wie Sie diese berücksichtigen. Anhand einer Ist-Analyse ermitteln wir den aktuellen Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen.

Datenschutzbeauftragter

Wir übernehmen Mandate für die Bestellung als betrieblicher oder behördlicher Datenschutz-beauftragter in KMUs, Behörden und diakonischen Einrichtungen.

Beauftragter für die Informationssicherheit

Wir übernehmen Mandate für die Bestellung des externer Informationssicher- heitsbeauftragten (BfIS) gemäß des § 8 und § 20 SächsISichG (sächsischen Informationssicherheitsgesetzes)

IT-Sicherheitsbeauftragter

Wir bieten Ihnen die Stellung des externen IT-Sicherheitsbeauftragten an und unterstützen Sie in alle Themen bezüglich der Informationssicherheit. Zu deren Aufgabenbereichen gehört die Hilfe bei der Erstellung und Umsetzung einer IT-Sicherheitskonzeption.

NIS-2 Richtlinie

Im April 2019 wurde das Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes (GeschGehG) ohne Übergangsfristen eingeführt. Es herrscht große Verunsicherung, welche vertraulichen Informationen nach der neuen Rechtslage als Geschäftsgeheimnisse gelten und welche Schutzvorkehrungen zu treffen sind.

Beratung zur KI-Verordnung

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Ihrem Unternehmen bringt zahlreiche Vorteile, KI kann dabei Arbeit abnehmen oder erleichtern. Der Einsatz von KI bringt jedoch auch neue Verpflichtungen im Bereich des Datenschutzes mit sich, denn KI wird in der Regel mit Daten trainiert. Geht es dabei insbesondere um personenbezogene Daten, sollten sich Unternehmer genau mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen.

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie auf dem Laufenden. Wir informieren Sie regelmäßig über die wichtigsten Urteile zur DSGVO und versorgen Sie mit Informationen aus den Datenschutzaufsichtsbehörden.

Know-how Schutz

Im April 2019 wurde das Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes (GeschGehG) ohne Übergangsfristen eingeführt. Es herrscht große Verunsicherung, welche vertraulichen Informationen nach der neuen Rechtslage als Geschäftsgeheimnisse gelten und welche Schutzvorkehrungen zu treffen sind.

Fördermittel

Für unsere Beratungen können Sie das Förderprogramm “Förderung unternehmerischen Know-hows” des BAFA - auch mehrfach - in Anspruch nehmen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 80 Prozent. Gern vereinbaren wir mit Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch.

Unser Ziel ...

… ist es, Ihnen als Unternehmer, Behörde, Einrichtung das Leben so einfach wie möglich zu gestalten. Sparen Sie Zeit und Mitarbeiterressourcen. Nutzen Sie die Qualität unserer Expertise, um unnötigen Ärger zu vermeiden und Schaden abzuwenden.

Referenzen

"Schnelle Reaktion bei Sachfragen bzw. Freigaben, allg. Fachkenntnisse; Abstimmung von Schulungsinhalten"

Bertram König
Geschäftsführer
Sonovum GmbH

"Außerordentliche Beratung samt professioneller Unterstützung bei der Erstellung eines schlüssigen Konzeptes"

Florian Heidenreich
Geschäftsführer
Avento Intensivpflege GmbH & Co KG

"Die Beratung ist schnell und unkompliziert."

Andreas Götz
Geschäftsführer
Geraer Heimbetriebsgesellschaft mbH


"unkomplizierte, freundliche und verständliche Beratung, die vereinbarten Termine wurden immer eingehalten"

Heidrun Ludwig
Zwinscher & Ludwig Unternehmensgruppe

"Eine sehr angenehme und zielorientierte Zusammenarbeit, bei der auf die individuellen Anforderungen unseres Hauses sehr gut eingegangen wurde."

Thomas Adolph
Geschäftsführer
Kassensuche GmbH

"Wir fühlen uns in allen Punkten zum Thema Datenschutz gut aufgehoben und sind mit der Beratung sehr zufrieden. Auch das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt"

Ina Schmiedeck
Leiterin Buchhaltung

"Schnelle Hilfe bei Fragen, benötigte Vorlagen werden zur Verfügung gestellt, gemeinsames Durcharbeiten des Datenschutzkonzepts."

Sindy Vogt
Inhaberin Vogt Finanzberatung

Friedrich Wilhelm Kunath GmbH

Variomatic Werkzeugmaschinen GmbH

Unsere Berater

Markus Hänel

Inhaber

Unser Berater ist Information Security Officer (ISO) (TÜV zertifiziert) und Datenschutzbeauftragter (TÜV zertifiziert) und Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

Dieser Verband fördert die beruflichen Interessen der Datenschutzbeauftragten in Deutschland. Dabei hat die Qualitätssicherung angebotener Leistungen von Mitgliedern des Berufsverbandes als Alleinstellungsmerkmal im Wettbewerb höchste Priorität.
(Zitat aus den FAQs auf der Webseite des BvD).
Herr Hänel ist außerdem beim BAFA gelisteter Berater und autorisiert als Prozessberater in den Programmen unternehmensWert:Mensch und  unternehmenswert:Mensch plus

Haben Sie eine Frage? Rufen Sie uns an!

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