Unsere Beratung zum Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen
Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Ihrem Unternehmen bringt zahlreiche Vorteile, KI kann dabei Arbeit abnehmen oder erleichtern. Der Einsatz von KI bringt jedoch auch neue Verpflichtungen im Bereich des Datenschutzes mit sich, denn KI wird in der Regel mit Daten trainiert. Geht es dabei
insbesondere um personenbezogene Daten, sollten sich Unternehmer genau mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen.

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (= Pflicht)
Laut DSGVO ist die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Technologien, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Individuen darstellen könnten, gemäß Art. 35 Abs. 2 DSGVO ist dazu der Rat des Datenschutzbeauftragten einzuholen. Bei KI-Systemen, insbesondere
solchen, die als Blackbox-Systeme agieren, ist es schwierig, die Folgen ihres Einsatzes vollständig zu bewerten.

Haftung bei Verstößen
• der Geschäftsführer haftet unbegrenzt mit seinem Privatvermögen (auch bei einer GmbH)
• interner Datenschutzbeauftragter haftet nur mit Arbeitnehmerhaftung (sehr gering)
• externer Datenschutzbeauftragter übernimmt die Haftung für seine Beratungsleistung

Wie unterstützen wir Sie beim rechtssicheren Einsatz von KI?
• strategische Beratung vor dem geplanten Einsatz von KI (Zwecke, Rechtsgrundlage, Umfang der Verarbeitung, Festlegung von Verantwortlichkeiten und vertragliche Regelungen)
• projektbegleitende Beratung bei der Einführung von KI und bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung, Einsatz von KI-Richtlinien, Einhaltung aller Dokumentations- und Informationspflichten und Kommunikation mit den Betroffenen, Mitarbeiterschulungen
• Konformitätsprüfung von KI-Systemen (technisch und datenschutzrechtlich) im Hinblick auf die KI-Verordnung der EU (AI Act) zur Vermeidung von Bußgeldern i.H.v. bis zu 15.000.000 € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes
• Achtung: 6 Monate nach Inkrafttreten (Dezember 2024) droht die Abschaltung verbotener KI Systeme

Was wir für Sie tun können:
• Wir erstellen für Sie eine IST-Analyse
– Aufnahme der datenschutzrelevanten Informationen
– Ermittlung potentieller Gefährdungen und Abweichungen
– Ortsbegehung mit Gesprächen
• Wir bieten für Sie eine Fachberatung zum Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen und erstellen einen Prüfbericht mit Handlungsempfehlungen
• Wir entwickeln für Sie ein Datenschutzkonzept nach DSGVO

Bei Bedarf stellen wir einen externen Datenschutzbeauftragten.

Scroll to Top