Mit dem Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGeG) am 26. April 2019 kam es zu wichtigen Änderungen im Know-how-Schutz: Unternehmen müssen künftig aktiv werden, um den Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse zu gewährleisten. Das neue Gesetz verlangt, dass „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergriffen werden, damit schützenswertes Know-how auch tatsächlich den gesetzlich vorgesehenen Schutz genießt. (s. OLG Stuttgart: Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen nach GeschGeG : Urt. V. 19.11.2020 Az. 2 U 575/19 )
Im Konfliktfall mit Wettbewerbern wird die Information von Gerichten sonst möglicherweise als nicht geheim eingestuft, was dazu führt, dass das Unternehmen nicht mehr Inhaber dieser vielleicht sogar existentiell wichtigen Information ist. Auch hier stehen wir Ihnen mit einer umfassenden, förderfähigen IST-Analyse zur Seite und erstellen anhand Ihrer Angaben eine Dokumentation des Know-how Schutzes in Ihrem Unternehmen.
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